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Der Landkreis Roth stellt seine schulischen und sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch seine Vereine/Organisationen zur Verfügung. Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig. Die Beantragung der Nutzung kann mittels pdf-Antragsformular an die Landkreisverwaltung gesendet werden. Die Landkreisverwaltung entscheidet abschließend über die Möglichkeit der Nutzung auf Basis der zur Zeit der Beantragung zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten.
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Die Richtlinie für die Gewährung von Kreisinvestitionszuschüssen zur Jugendsportförderung zum Herunterladen.
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Der Landkreis Roth gewährt den Sportvereinen Zuschüsse für den Neubau bzw. die Generalinstandsetzung von Sport- und Übungsstätten. Förderhöhe und die allgemeinen Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zur Jugendsportförderung zu entnehmen. Der Zuschuss ist mittels Formblatt "Zuwendung Sportstättenbau" bei der Kreisfinanzverwaltung, Frau Koch (Tel. 09171/81-1339), anzufordern.
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Hier können Sie das Jugendschutzgesetz im Hinblick auf den Sportstättenbau für den Jugendbereich kostenlos herunterladen.
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Der Baufortschritt ist mit der Baustandsanzeige beim Landratsamt nachzuweisen.
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Die Erläuterung gibt ergänzende Informationen zur Beantragung der Vereinspauschale.
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