Agenda 21 ist ein Entwicklungs- und Umweltprogramm, mit dem die Welt auf die Herausforderungen und Notwendigkeiten im 21. Jahrhundert reagieren soll. Die Lokale Agenda 21 im Landkreis Roth leistet durch Bereitstellung von Informationen und Bündelung von Aktionen einen Beitrag. |
Der bayerische Gesetzgeber hat sich bewusst dafür entschieden, die Förderung von Gartenkultur und Landespflege in der Landkreisordnung zu verankern. Diese Aufgabe wird im Landkreis Roth (bzw. in den früheren Landkreisen Schwabach und Hilpoltstein) nachweislich seit 1911 von zwei Kreisfachberatern für Gartenkultur und Landespflege mit Leben erfüllt. |
Der Veranstaltungskalender „Natur erleben“ will Naturerlebnisse möglichst breit bekannt machen: Vereine, Verbände, Kommunen und Privatpersonen machen viele interessante Angebote im Bereich der Umweltbildung.
Die Kreisfachberatung für Gartenbau und Landespflege des Landkreises Roth und die LAG ErLebenswelt Roth e.V. geben diese Zusammenstellung von Umweltbildungsangeboten heraus.
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In diesem Sachgebiet des Landratsamtes werden die fachlichen und rechtlichen Belange des Gewässer- und Bodenschutzes sowie des staatlichen Abfallwesens behandelt. Die Bürgerinnen und Bürger können sich auf diesen Seiten über aktuelle Ereignisse aus diesem Fachbereich informieren und in Pläne eines laufenden Auslegungsverfahrens Einsicht nehmen. |
Zweck des Immissionsschutzgesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. (Bild: Günter Havlena/www.pixelio.de) |
„Naturschutz ist verpflichtende Aufgabe für Staat und Gesellschaft sowie für jeden einzelnen Bürger und für jede einzelne Bürgerin.“ ( Art.1 Satz 1 Bayerisches Naturschutzgesetz)
Hier finden Sie Informationen zum Naturschutz im Landkreis Roth. |